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Neue archäologische Fundstätte

Durch den Wald bei Küstrin zog im Oktober vergangenen Jahres ein Sturm (der berühmte Xavier) hinweg, der die Bäume zerbrochen und umgestürzt hat. Im April dieses Jahres kam ein Sammler von Geweihen an diesen Ort, der in den Wurzeln gefällter Bäume Gegenstände aus vergangenen Zeiten bemerkte. Über diese Tatsache hat er das Festungsmuseum von Küstrin  informiert, dessen Archäologe zum Fundort kam. Er bestätigte den historischen Wert der aufgefundenen Gegenstände und leitete entsprechendes Schutz- und Informationsverfahren ein.

Bald darauf wurde dieser Ort in das Verzeichnis der archäologischen Stätten aufgenommen. Nachdem wir alle Formalitäten und Genehmigungen erfüllt hatten, begannen wir Anfang November mit vorläufigen archäologischen Arbeiten. Bisher haben wir über diesen Ort und den Fund nicht informiert, um ein ungesundes Interesse von Dritten zu vermeiden. Die Arbeit wurde von Archäologen des Festungsmuseums unter Beteiligung von Mitgliedern des historisch-kulturellen Vereins "Tempelburg", des Vereins der Freunde von Sulęcin "Denar", der Gruppe von Historikern aus Łobez, des Templermuseums in Chwarszczany (Quartschen), des Großpolnischen Explorations-Historischen Forums und mehreren Volontäre aus verschiedenen Teilen Polens durchgeführt. In den Ausgrabungen fand man unter anderem Bestattungen von Kriegern (einige waren durch forstwirtschaftliche Arbeiten zerstört, einige waren komplett) mit Waffen (Speerspitzen und Fibula, Umba, Fragmente von Keramik und Knochen). Nach Abschluss der Arbeiten werden die Fundstücke konservatorisch behandelt.

Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass es sich um einen Friedhof aus den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung handelt. Aufgrund der Bedeutung der Entdeckung und der Notwendigkeit, die Ausgrabungen zu sichern, wurde die Arbeit von einigen Teilnehmer über das gesamte Wochenende (11. November) ausgedehnt.

Die Archäologen kommen hierher zurück. Der Bereich, in dem die Forschungen  durchgeführt werden, wird bewacht. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die private Suche nach solchen Artefakten bei uns streng verboten ist – sie kann mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden. Die Ergebnisse der Forschung werden veröffentlicht, sobald sie vollständig abgeschlossen sind.